Deutschland plant kein Kunstrückgabegesetz
Wien/Berlin – Mit der Unterzeichnung der Washingtoner Erklärung 1998 hat auch Deutschland die Verpflichtung übernommen, sich den heiklen Themen NS-Raubkunst und Restitution zu stellen: Ziel sind bekanntlich “faire und gerechte Lösungen”. Im Gegensatz zu Österreich gibt es in Deutschland aber kein Kunstrückgabegesetz, sondern nur eine im Dezember 1999 veröffentlichte „Gemeinsame Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“.
Aufgrund der Causa Gurlitt – in der Sammlung des mittlerweile verstorbenen Kunsthändlersohns Cornelius Gurlitt befinden sich zahlreiche in der NS-Zeit gestohlene bzw. enteignete Werke – wurde nun bereits mehrfach ein Kunstrückgabegesetz gefordert. Monika Grütters, seit Dezember 2013 Staatsministerin für Kultur und Medien (CDU), stellt jedoch gegenüber “dem Trenkler” fest, dass “Deutschland zur Zeit keine Gesetze plant”. Die Rückgabe wird daher weiterhin auf Goodwill beruhen.